Seit dem 1. Mai gelten die alten Regelungen wieder
Gehören Sie auch zu den Inhabern oder Geschäftsführern, die das Thema Insolvenz oder Krise am liebsten gar nicht ansprechen möchten? Das ist völlig verständlich! Obwohl – häufig kann es die richtige Entscheidung sein, Krisen frühzeitig anzugehen. Sich rechtzeitig über Möglichkeiten und Alternativen zu informieren. So gewinnen Sie möglicherweise genau die Zeit, die Sie benötigen, um den eigenen Betrieb wieder in ruhigeres Fahrwasser zu steuern.
Was bedeuten die drei Insolvenzantragsgründe (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Drohende Zahlungsunfähigkeit) ganz praktisch? Woran erkenne ich, ob einer für meinen Betrieb zutrifft? Wie wird Zahlungsunfähigkeit definiert?
die rhotert Unternehmensberatung bietet Ihnen ein kostenloses Orientierungs-Telefonat an, um Ihre Fragen rund um das Thema wirtschaftliche Schwierigkeiten zu besprechen. Wir leisten keine insolvenzrechtliche Beratung, können Sie aber mit praktischer Hilfestellung und Handlungsalternativen dabei unterstützen, die sinnvollen nächsten Schritte zu gehen.
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Auch 2021 gibt es vielfältige Fördermittel, die Ihren Eigenanteil für Unternehmensberautung deutlich senken. Das besprechen wir ebenfalls im Telefonat.