Auswahl der Zuschüsse zu meinen Beratungskosten
Aktuelle Informationen sowie Antragsformulare
Zuschuss 1 – Sondermittel Corona
2019 haben Sie Gewinne erwirtschaftet
Sind durch Corona in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten
100% Zuschuss für max. 4 Beratertage
Keine Vorkasse, kein Eigenanteil
Zuschuss 2 – Coaching (z.B. Umstrukturierung, Fachkräftesicherung)
Ihr Betrieb erfüllt die KMU Bedingungen
< 250 Mitarbeiter und
Jahresumsatz < 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme < 43 Mio. Euro
Weitere, allgemeine Voraussetzungen siehe Antragsformular
400 Euro Zuschuss/Tag für max. 15 Beratertage
Vorkasse, Zuschuss wird nach Projektende ausbezahlt
Zuschuss 3 – Für Autohäuser und Kfz-Werkstätten in Baden-Württemberg
Für alle Betriebe aus der Kfz-Branche
526 Euro Zuschuss/Tag (bis 30.06.2020) bzw. 438 Euro Zuschuss/Tag (ab 01.07.2020)
für max. 4 Tage pro Jahr
keine Vorkasse, Zuschuss wird direkt vom Rechnungsbetrag abgezogen
Zuschuss 4 – BAFA (Allgemeine und spezielle Unternehmensberatung)
Ihr Betrieb erfüllt die KMU Bedingungen
< 250 Mitarbeiter und
Jahresumsatz < 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme < 43 Mio. Euro
Weitere, allgemeine Voraussetzungen siehe Antragsformular
50% Zuschuss für max. 3.000 Euro Beratungskosten
kann zwei Mal (allgemeine und spezielle Beratung) in Anspruch genommen werden
Vorkasse, Zuschuss wird nach Projektende ausbezahlt